Molekularpathologie

 

letzte Änderung: 28 Januar, 2008

Molekularpathologie

Durch molekularpathologische Untersuchungen von Schwerketten-Rearrangements von B-Zellen bzw. des T-Zell-Rezeptors bei T-Zellen sind Aussagen zur Klonalität und damit zur Dignität von Lymphozytenpopulationen auch am formalinfixiertem Gewebe/Paraffinblöcken möglich.

Lymphomentitäten sind durch FISH (Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung)-Nachweis typischer Translokationen und durch Nachweis von überexprimierten Proteinen (z.B. CyclinD1 beim Mantelzelllymphom) mit Hilfe einer quantitativen PCR mit light-cycler-Technologie zusätzlich zur Histologie/Immunhistochemie genauer einzugrenzen.

Ein Nachweis verschiedener Mycobakterien ist am Paraffinmaterial mit PCR-Technologie möglich.

Aneusomien von Chromosomen, wie sie häufig bei malignen Tumoren sind, können in zytologischen Ausstrichpräparaten mit FISH nachgewiesen werden. Damit sind einzelne Zellen von hochdifferenzierten Harnblasenkarzinomen im Urin detektierbar und hochdifferenzierte hepatozelluläre Karzinome in der Leber von Adenomen und Regeneraten abzugrenzen.

Beispiel: FISH an einem Zellkern eines hepatozellulären Karzinoms (Leberkrebs)

molbildChromosom 8 (grün) zeigt eine Trisomomie mit z.T. 3 Signalen in einem Zellkern, zum Vergleich Chromosom 16 (rot) mit normalem diploidem Chrosomensatz

Mit freundlicher Erlaubnis von PD Dr. Wilkens, Institut für Pathologie der MHH Hannover.